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   OLG Hamm, 01.02.2007 - 23 W 220/06, 23 W 221/06   

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https://dejure.org/2007,12065
OLG Hamm, 01.02.2007 - 23 W 220/06, 23 W 221/06 (https://dejure.org/2007,12065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2007 - 23 W 220/06, 23 W 221/06 (https://dejure.org/2007,12065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 23 W 220/06, 23 W 221/06 (https://dejure.org/2007,12065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 91 Abs. 2 S. 3 ZPO, 7 Abs. 1 RVG; VV 1008 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechsel von der gemeinsamen Vertretung zur Einzelvertretung während des Rechtszuges durch einen anderen Anwalt; Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten infolge eines Anwaltswechsels während des Rechtszuges; Doppelter Ansatz von Anwaltskosten bei anwaltlicher Vertretung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 3; ; RVG § 7 Abs. 1; ; RVG VV Nr. 1008

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel von der gemeinsamen Vertretung zur Einzelvertretung während des Rechtszuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.02.2006 - II ZB 3/05

    Kostenerstattung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 23 W 220/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH (siehe zuletzt BGH MDR 2006, 1193 = AGS 2006, 620) ist nur dieser Betrag von dem Verfügungsbeklagten zu 2) an die Rechtsanwälte T2 zu zahlen und von der Verfügungsklägerin an den Verfügungsbeklagten zu 2) zu erstatten.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Dafür reicht aber die rein theoretisch bestehende Möglichkeit nicht aus (so zutreffend OLG Köln aaO.; OLG Hamm OLGR 2007, 771 = AGS 2007, 476; Senat JurBüro 2010, 431, Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV RVG Nr. 1008 Rn. 323).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den

    Jedenfalls reicht die theoretisch bestehende Möglichkeit eines drohenden Regresses nicht aus (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 11 nach juris; OLG Köln, Beschl. v. 5.2.2009 - 17 W 28/09, OLGReport 2009, 779, Rn. 8 nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 1.2.2007 - 23 W 220/06, OLGReport 2007, 771, Rn. 5 nach juris).
  • OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 28/09

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten von teils unterliegenden und teils

    Wenn auch ein möglicherweiser drohender Regress grundsätzlich geeignet wäre, die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt wegen denkbarer Interessenskonflikte auch in erstattungsrechtlicher Hinsicht zu billigen, so reicht eine rein theoretisch bestehende Möglichkeit hierfür nicht aus (OLG Hamm OLGR 2007, 771 = AGS 2007, 476; Müller-Rabe, a.a.O., Rdnr. 323).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher

    Dafür reicht aber die rein theoretisch bestehende Möglichkeit nicht aus (so zutreffend OLG Köln aaO.; OLG Hamm OLGR 2007, 771 = AGS 2007, 476; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV RVG Nr. 1008 Rn. 323).
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